Corona Virus - Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage
Jetzt gelten neue, strengere, Massnahmen mit (bestimmt) weitreichenden Auswirkungen.
Bern, 28. Oktober 2020
Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage
Der Bundesrat hat per 29.10.2020, OO:OO Uhr, verordnet:
- Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind verboten
- maximal 10 Personen im privatem Rahmen
- maximal 15 Personen bei sportlichen oder kulturellen Freizeitaktivitäten
- Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen
- Ausdehnung der Maskenpflicht: Aussenbereiche von Läden, Restaurants, Bars, (Weihnachts-) Märkte, frequentierte Fussgängerbereiche oder alle öffentlichen Orte, wo Abstand nicht eingehalten werden kann, (teilweise) Schulen, Arbeitsplätze (ausser der nötige Abstand kann eingehalten werden).
- Laienchöre sind verboten
- Shutdown von Clubs 🕺
Komplette Verordnung: Änderung Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19.6.2020