Kindesinteresse bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

eine Linie als visuelles Element

Im Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter vom 9. Juli 2024

Bern, 9. Juli 2024

Im heutigen Bericht vom 9. Juli 2024 veröffentlicht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Beobachtungen und Empfehlungen zu den zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg dar mit besonderem Augenmerk auf die zwangsweise Rückführung von Kindern und ihren Familien. Resultat: Die übergeordneten Kindesinteressen werden bei zwangsweisen Rückführungen teilweise ausser Acht gelassen. Hier die Medienmitteilung des Bundesrats

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