Observation von IV-Bezügern ist illegal
Mit Urteil vom 14. Juli 2017 änderte das Bundesgericht seine Praxis betreffend Observation von IV-Bezügern
Bern, 7. August 2017
Ungenügende gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage im Invalidengesetz (IVG), welche bisher als Legitimation einer behördlichen Überwachung von IV-Bezügern zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch verwendet wurde, ist ungenügend. So entschied das Bundesgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 2017.
Ab sofort müssen die IV-Stellen ihre Praxis ändern und dürfen keine Observationen mehr durchführen. Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 2. August 2017.