Unbezahlbare Gerichtsprozesse
Spannendes Interview mit Rechtsprofessor und ehemaligem Richter Arnold Marti zum Thema Gerichtskosten.
Bern, 12. Juni 2017
Unbezahlbare Gerichtsprozesse
Wer eine Klage bei einem Gericht einreicht, muss - wenn das Gericht dies verlangt - einen Kostenvorschuss bezahlen. Verliert der Kläger den Prozess, muss er die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten (die eigenen und diejenigen der beklagten Partei) bezahlen. Doch auch wenn man vor Gericht Recht erhält, die beklagte Partei also zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt wird, behält das Gericht den geleisteten Kostenvorschuss zur Deckung der Gerichtskosten und man muss als Prozessgewinner versuchen, die Gerichtskosten bei der "Verliererpartei" einzukassieren. Dies ist nicht immer einfach und Erfolg versprechend.
Auch meine Erfahrung ist, dass Gerichte automatisch einen Kostenvorschuss verlangen, obwohl das Gesetz ihnen die Möglichkeit einräumen würde, darauf zu verzichten. Art. 98 ZPO lautet wie folgt: "Das Gericht kann von der klagenden Partei einen Vorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten verlangen." Können also. Nicht müssen. Es gibt Fälle, in denen es fair ist, auf einen Kostenvorschuss zu verzichten.
In der NZZ online habe ich einen spannenden Beitrag zu dieser Thematik gefunden.