Häusliche Gewalt Bern
Man spricht von häuslicher Gewalt, wenn eine Person innerhalb einer Beziehung gewalttätig ist. Diese Beziehung kann von sehr unterschiedlicher Natur sein. Immer besteht aber eine emotionale Verbindung. Die Gewaltausübung innerhalb dieser Beziehung findet auf körperliche, geistige oder sexuelle Art statt.
Häusliche Gewalt kommt in der Schweiz sehr häufig vor! Im Kanton Bern beispielsweise muss die Polizei etwa 1000 Mal pro Jahr deswegen ausrücken (Quelle: Polizeidirektion des Kantons Bern, Häusliche Gewalt im Kanton Bern, Jahresstatistik 2016).
Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, können Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige einreichen oder beim Gericht Schutzmassnahmen beantragen. Als Schutzmassnahme kommt beispielsweise ein Kontaktverbot oder eine Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung in Frage. Eine gewalttätige Person kann sogar aus einer Wohnung oder einem Haus gewiesen werden, wenn sie Eigentümerin ist.
Wichtig ist auf jedem Fall, dass Sie als betroffene Person Hilfe suchen. Im Bereich der häuslichen Gewalt verfüge ich über Berufserfahrung und unterstütze Sie in Ihrer belastenden Situation.
Sofern Ihre finanziellen Möglichkeiten bescheiden sind, kläre ich für Sie ab, ob eine staatliche Opferberatungsstelle eine erste juristische Beratung (im Umfang von 4 Stunden) für Sie finanzieren kann. Sofern ein Gerichtsverfahren (z.B. bei der Beantragung von Schutzmassnahmen) nötig sein wird, besteht unter Umständen die Möglichkeiten der unentgeltlichen Prozessführung. Diesfalls entfallen vorerst Ihre Anwaltskosten.